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BESCHLÜSSE DER SÜDTIROLER
LANDESREGIERUNG VOM 03. DEZEMBER 2007
LPA - Das Fahrverbot für LKW der Klasse Euro 0 und Euro 1 soll ausgeweitet
werden. Dies hat die Landesregierung heute, 3. Dezember 2007, beschlossen. Sie
hat zudem die grenznahen Gemeinden festgelegt, deren Bürger künftig billiger
tanken können. Außerdem hat die Landesregierung eine Verordnung zur
Flugtätigkeit in geschützten Gebieten erstellt. Befasst hat sich die
Landesregierung auch wieder mit der Wohnbaureform.
Ritsch kommt in den Verwaltungsrat des Bozner Flughafens
Den Unternehmer Engelbert Ritsch hat die Landesregierung heute zum Mitglied des
Verwaltungsrats des Bozner Flughafens bestellt. „Den Vorsitzenden des
Verwaltungsrates können wird nicht wählen, denn das ist Aufgabe des
Verwaltungsrates. Ritsch soll aber Vorsitzender werden“, sagte Landeshauptmann
Luis Durnwalder im Anschluss an die Landesregierungssitzung.
EFRE: Bis zum 20. März Projektvorschläge einreichen
Rund 20 Millionen Euro stehen bis 2013 über den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) an EU-Geldern für Südtirol bereit. Bis zum 20. März 2008
können Bürger oder Organisationen ihre Projektvorschläge für dieses Programm
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ einreichen, kündigte
Landeshauptmann Durnwalder an.
Interreg-IV-A-Programm Italien-Österreich: 80 Millionen Euro
Ebenfalls bis zum 20. März 2008 können Interessierte ihre Projektvorschläge für
das Interreg-IV-A-Programm Italien-Österreich einreichen, so Durnwalder. Das
Kooperationsgebiet umfasst neben den förderungsfähigen Grenzräumen in Südtirol
auch jene in Venetien, Friaul Julisch-Venetien, Salzburg und Kärnten. Durch das
Programm will die EU die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern. Dafür
stehen von 2007 bis 2013 rund 80 Millionen Euro bereit. In erster Linie sollen
die wirtschaftlichen Beziehungen, die Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung
verbessert werden. An zweiter Stelle stehen Raum und Nachhaltigkeit und
schließlich soll über das Programm auch technische Hilfe geleistet werden.
Kindertagesstätten von Betrieben sollen mehr Kindern offen stehen
Dafür dass mehr Kleinkinder Horte oder Kindertagesstätten von Betrieben nutzen
können, hat die Landesregierung nun die Weichen gestellt. „Über Konventionen mit
öffentlichen oder privaten Körperschaften sollen diese Einrichtungen für die
Kleinen bis zu drei Jahren nicht nur den Kindern, deren Eltern mit dem Betrieb
zu tun haben, sondern auch anderen Kindern offen stehen“, erklärte
Landeshauptmann Durnwalder.
Billiger Tanken in Grenznähe: Gemeinden festgelegt
Die Bürger der Gemeinden, die zwanzig Kilometer entfernt von der Staatsgrenze
(Zone 2) liegen können künftig billiger tanken. Dafür hat die Landesregierung
die Voraussetzungen geschaffen. Noch billiger wird das Tanken für Bürger, die in
Gemeinden in nur bis zu zehn Kilometer Entfernung zur Grenze liegen (Zone 1).
Die Abstände wurden nach öffentlichen Straßen gemessen. Die Gemeinden der „Zone
1“ sind Brenner, Glurns, Graun im Vinschgau, Innichen, Mals, Sterzing, Taufers
im Münstertal. Zur „Zone 2“ gehören Freienfeld, Laas, Niederdorf, Pfitsch, Prad
am Stilfser Joch, Prags, Ratschings, Schluderns, Sexten, Stilfs, Toblach und
Welsberg-Taisten. Eine Ausnahme bilden die beiden Gemeinden Rasen Antholz und
Moos in Passeier, die nur im Sommer eine Straßenverbindung ins Ausland haben.
„Mit dieser Maßnahme wollen wir den Tanktourismus einschränken“, unterstrich
Landeshauptmann Durnwalder. Wie er ankündigte, soll die Neuerung bereits ab 2.
Jänner zum Tragen kommen. Einsparen können die Bürger der grenznahen Gemeinden
die Differenz zwischen dem Treibstoffpreis auf der Schweizer und
österreichischen Seite und dem Treibstoffpreis in Südtirol.
Fahrverbot für LKW Euro 0 und Euro 1 ausweiten
Weiterhin einschränken will die Landesregierung den Durchzugsverkehr von alten
umweltverschmutzenden LKW in Südtirol. Das bis April 2007 gültige Fahrverbot für
LKW der Klassen Euro 0 und Euro 1 soll aufs ganze Jahr ausgedehnt werden. Die
Landesregierung hat diesbezüglich bereits einen Antrag ans Verkehrsministerium
gestellt. Bereits in einem Monat könne das Verbot greifen, meinte Durnwalder.
„Unser Ziel ist es auch die Euro 2 LKW ins Verbot mit hinein zunehmen“, sagte
Landeshauptmann Durnwalder. Allerdings müsse man sich erst mit dem Trentino
abstimmen, um dann in Rom ein Verbot des Durchzugsverkehrs der Euro 2 LKW in der
gesamten Region zu erwirken, erklärte Durnwalder.
Fliegen in geschützten Gebieten nur in Ausnahmefällen
In welchen Ausnahmefällen Flüge in geschützten Gebieten über 1600 Meter
Meereshöhe in Südtirol erlaubt sind, hat die Landesregierung in einer Verordnung
festgeschrieben. Wie Landeshauptmann Durnwalder erläuterte sind in geschützten
Gebieten Flüge für Wissenschafts-, Forschungs- und Studienzwecke erlaubt.
Außerdem sind Flüge für protokollarische und für Ausbildungszwecke möglich.
Geflogen werden darf auch, wenn Personen zu Lokalaugenscheinen für die
Instandhaltung von Strukturen gebracht werden müssen, wenn der Einsatz eines
Luftfahrzeuges unerlässlich ist oder Alternativen zu kostspielig sind. Außerdem
sind Flüge für Luftaufnahmen für die Berichterstattung durch Rundfunk- und
Fernsehanstalten im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder für Luftaufnahmen
für Sendungen kulturellen Inhalts im öffentlichen Interesse erlaubt. Nicht
zulässig sind Flüge für das Marketing oder die Werbung von einzelnen Betrieben.
Für die Flüge müssen die kürzeste Route und Dauer gewählt werden. Das Starten
und Landen ist in Biotopen nicht möglich. Beantragen muss man die Flugerlaubnis
bei der Landesabteilung Mobilität; erteilt wird sie vom Landeshauptmann.
Wohnbaureform
Noch zwei weitere Sitzungen der Landesregierung werden laut Landeshauptmann
Durnwalder notwendig sein, um in Sachen Wohnbaureform alle wichtigen Änderungen
und Ergänzungen zu behandeln und den Gesetzesentwurf den Gemeinden zur
Stellungnahme weiterzureichen. Noch weitere 20 Artikel sind zu behandeln. Die
Landesregierung hat sich heute wieder mit mehreren Punkten der Wohnbaureform
befasst und sich laut Landeshauptmann Durnwalder auf folgende Punkte geeinigt:
Wenn Inhaber einer geförderten Wohnung ihre Eltern bei sich aufnehmen, so soll
deren Einkommen für den Beitrag des Landes nicht mitberechnet werden.
Werden Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten gesetzt, so soll es für
Klimahaus B um fünf Prozent mehr Beitrag geben und für ein Klimahaus A um zehn
Prozent mehr.
Für zehn Jahre sollen geförderte Wohnungen nicht verkäuflich sein. Nach zehn
Jahren sollen sie mit Ermächtigung des Landes an bestimmte Personen verkauft
werden können sofern der erhaltene Beitrag zurückbezahlt wird. Wird die Wohnung
zu klein und eine größere muss angekauft werden, so wird beim zweiten
Förderbetrag der Wert der kleineren Wohnung abgezogen.
Bei Zwangsversteigerungen soll die Familie, die in der Wohnung wohnt, 80 Prozent
des geschätzten Wertes der Wohnung bekommen und darin wohnen bleiben dürfen. Das
Wohnbauinstitut soll der Familie aber auch eine andere angemessene Wohnung
zuweisen können, falls die zuerst Wohnung bewohnte Wohnung vom Institut
gebraucht wird.
Erstwohnungen mussten bisher ständig bewohnt werden. Künftig soll es möglich
sein, dass sie bis zu sechs Monaten unbewohnt bleiben dürfen. Nach dieser Frist
müssen die Wohnungen dem Wohnbauinstitut zur Verfügung gestellt werden. Der
Besitzer erhält aber die Miete.
Bei Tod des Wohnungsbesitzers soll dessen Partner die Wohnung behalten können
auch wenn dessen Einkommen die Grenze für die Förderung überschreitet. Auch die
Erben können die Wohnung behalten sofern sie innerhalb von sechs Monaten in die
Wohnung einziehen.
Die Dekrete für die Eintragung der Wohnungen in das Grundbuch soll künftig nicht
mehr der Landeshauptmann sondern der zuständige Bürgermeister unterzeichnen.
Auch an Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die Wohnungen bauen wollen und
Unternehmen, die Arbeiterwohnungen bauen sollen, sollen Grundzuweisungen in
geförderten Wohnzonen in Zukunft möglich sein. Bisher wurde nur Einzelpersonen
und Wohnbaugenossenschaften Grund zugewiesen.
Die Bindung von geförderten Wohnungen soll künftig auch nach zwanzig Jahren
aufrecht bleiben, und zwar so lange, wie die Zone als geförderte Wohnbauzone im
Bauleitplan der betreffenden Gemeinde eingetragen ist. Die Wohnungen können also
nur an Personen weiterverkauft werden, die die Voraussetzungen für den Kauf
einer geförderten Wohnung erfüllen. |