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BESCHLÜSSE DER SÜDTIROLER
LANDESREGIERUNG VOM 5. NOVEMBER 2007
LPA – Anerkennung der Ladiner, Chancengleichheit, Wohnbauförderung und
verschiedene Gesetzesvorhaben: Gleich mehrerer schwergewichtiger Themen hat sich
die Südtiroler Landesregierung heute angenommen. „Da die vergangene Woche eine
verkürzte Arbeitswoche und die Anzahl der Beschlüsse auf der Tagesordnung
relativ klein war, haben wir heute Zeit gefunden, über einige Themen, die wir
schon seit einiger Zeit mitziehen, ausführlich zu diskutieren“, erklärte
Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Regierungssitzung.
„Lia di Comuns ladins" anerkannt
Nach der Provinz Trient und der Region Trentino-Südtirol hat heute auch das Land
Südtirol die Vereinigung der ladinischen Gemeinden „Lia di Comuns ladins"
formell anerkannt und deren Satzungen befürwortet. Ursprünglich wollte die
Kulturvereinigung "Union Generela di Ladins dla Dolomites" die
Provinzgrenzen-überschreitende Vertretung der Ladiner übernehmen, wie sie das
Staatsgesetz Nr. 482 aus dem Jahre 1999 zum Schutz und zur Förderung der
Minderheiten vorsieht. „Wir haben das aber abgelehnt“, betonte heute
Landeshauptmann Durnwalder, „da die Vertreter der Dolomitenladiner gewählte
Vertreter sein sollten.“ Dies ist bei der „Lia“ der Fall, in der die
Bürgermeister der 19 ladinischen Gemeinden Südtirols, des Trentino und Venetiens
zusammenarbeiten. Zum Vorsitzenden war kürzlich der Bürgermeister von St.
Christina in Gröden, Bruno Senoner, gewählt worden, der in der vergangenen Woche
gemeinsam mit anderen Spitzenvertretern der Vereinigung mit Südtirols
Landeshauptmann zu einer Aussprache zusammengetroffen war.
Die Lia will die Anliegen von 34.000 Ladinern der fünf ladinischen Täler, davon
20.000 in Südtirol, 8000 im Trentino und 6000 in der Provinz Belluno, vertreten.
Für Entscheidungen und Maßnahmen sieht die heute von der Landesregierung
befürwortete Satzung eine Art Vetorecht vor: Wenn die Vertretung einer Provinz
einheitlich gegen eine Maßnahme ist, kann diese nicht beschlossen werden.
Der heutigen Anerkennung der Lia durch die Südtiroler Landesregierung ist nach
den Worten von LH Durnwalder eine zweijährige Diskussion vorangegangen.
Ausständig ist nun noch die Anerkennung durch die Provinz Belluno
beziehungsweise die Region Venetien.
Chancengleichheit
„Wir sind grundsätzlich dafür, dass es den Frauen und vor allem den Müttern
ermöglicht wird, berufstätig zu sein und dass die entsprechenden Bedingungen
verbessert werden. Wir befürworten auch eine Vertretung der Frauen in Gremien
und Kommissionen sowie auf den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung.
Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen durchführbar sind“, so Landeshauptmann
Durnwalder zum Thema Chancengleichheit beziehungsweise zu dem vorliegenden
Gesetzentwurf, den die Landesregierung heute ausführlich erörtert hat. Zu dem
Gesetzentwurf hatten heute das von der Landesregierung beauftragte
Landesrätekomitee und die Generaldirektion einen Bericht beziehungsweise
Vorschläge vorgelegt, über die ebenfalls beraten wurde. Die Vorschläge sollen
nun in der Rechtsabteilung des Landes auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden,
so dass die Landesregierung in den nächsten Wochen ihre Vorstellungen von
umsetzbaren Maßnahmen zur Verwirklichung von mehr Chancengleichheit zwischen
Frau und Mann endgültig formulieren kann.
Nach den Vorstellungen des Landeshauptmanns solle man dabei nicht auf Prinzipien
herumreiten, sondern konkrete Schritte setzen, aus denen Frauen Nutzen ziehen
könnten.
Wohnbaureform
Während in Sachen Chancengleichheit eine Entscheidung absehbar ist, so gestaltet
sich die Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Erneuerung des
Wohnbauförderungsgesetzes schwierig. Nach den Worten des Landeshauptmanns könnte
es sogar einer Sondersitzung der Landesregierung bedürfen, um den Gesetzentwurf
auf die Zielgerade zu bringen. Heute fielen in diesem Bereich mehrere
Detailentscheidungen.
So sprach sich die Landesregierung – auch im Zusammenhang mit dem staatlichen
Finanzgesetz, das die Verkleinerung der Verwaltungsräte öffentlicher
Körperschaften vorschreibt - für eine Verkleinerung des Verwaltungsrates des
Wohnbauinstituts von derzeit elf auf fünf Mitglieder aus. Damit aber die
Vorgaben für die Zusammensetzung (Sprachgruppen, Frauen) erfüllt werden können,
sollen die vorschlagenden Organisationen beziehungsweise Interessensvertretungen
drei Namensvorschläge unterbreiten. Derzeit gehören neben dem Präsidenten Albert
Pürgstaller und Vizepräsident Antonio Barbetta Markus Bernard, Otto von
Dellemann, Alfred Ebner, Horst Gasser, Egon Larcher, Giorgio Marchiodi, Vinzenz
Reichegger, Helmuth Renzler und Patrizia Zomer dem Gremium an.
Gänzlich abgeschafft werden soll das Überwachungskomitee, dessen Aufgaben sollen
dem Wohnbaukomitee übertragen werden. Beim Ankauf von Wohnungen soll es dem
Wohnbauinstitut künftig ermöglicht werden, für energiesparende Wohnungen oder
Gebäude tiefer in die Tasche zu greifen. Für ein Klimahaus B können dies bis zu
20 Prozent mehr sein. Bevorzugte Mietverträge sollen dem WoBI künftig ebenfalls
ermöglicht werden: Es kann Wohnungen zum halben Mietzins vergeben, wenn diese
nicht nur wie bisher an öffentliche Körperschaften, sondern auch an vom Land
geförderte Organisationen gehen. Als Beispiele nannte der Landeshauptmann die
Caritas oder die Vinzenzgemeinschaft.
Schließlich sollen Mieter von Institutswohnungen die Möglichkeit zu einer
zeitlich begrenzten Untermiete erhalten. Freistehende Zimmer können zu einem
Preis von 180 Euro für ein Einbettzimmer und 135 Euro für einen Platz in einem
Mehrbettzimmer an Studierende, Arbeiter oder alte Menschen untervermietet
werden, wobei ein Viertel des Betrags an das Wohnbauinstitut geht, das
seinerseits die Untermiete ermächtigen muss.
Finanz-Gesetzentwurf
Das Informationszentrum des öffentlichen Nahverkehrs, Förderungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Arbeitnehmer-Mobilität sowie die öffentliche
Auftragsvergabe betreffen schließlich drei Nachträge zum Finanz-Gesetzentwurf
2008, der von der Landesregierung am vergangenen Montag genehmigt und an den
Landtag weitergeleitet worden war. „Damit haben wir alle noch fraglichen Punkte
bis auf den einen der freiberuflichen Tätigkeit der Krankenhausärzte außerhalb
der Spitäler geklärt“, so der Landeshauptmann.
Was das Informations- und Koordinierungszentrum des öffentlichen Nahverkehrs
angeht, so soll der Dienst künftig von der Südtiroler Transportstrukturen AG
geführt werden. Die STA sorgt derzeit für das Call-Center des öffentlichen
Verkehrs, während das Busunternehmen SAD nach den Richtlinien des Landes die
Tätigkeit der Konzessionäre und die Fahrpläne abstimmt. „Wir geben dafür
jährlich 3,5 Millionen Euro aus“, so Durnwalder. Von der Übertragung des
Dienstes an die STA und die Koppelung an das Fahrgastinformationszentrum
verspricht sich die Landesregierung eine Kosteneinsparung.
Im Falle von Insolvenz beziehungsweise von Konkursen soll künftig den in
Mobilität überstellten Arbeitnehmern die Möglichkeit zugestanden werden, sich
nicht nur in einer Genossenschaft, sondern auch in einer Gesellschaft
zusammenzufinden, um eine eigene unternehmerische Tätigkeit aufzubauen. Dabei
würden sie durch eine Vorauszahlung der Mobilitätsbezüge sowie durch
Förderungsmaßnahmen von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten und von bis zu
70 Prozent der Beratungskosten unterstützt. Insgesamt sollten im Verlauf von
drei Jahren bis zu 200.000 Euro, der so genannte De-Minimis-Betrag, beansprucht
werden können.
Was die Direktvergabe öffentlicher Aufträge angeht, die bis zu einem Betrag von
300.000 Euro möglich ist, so will die Landesregierung im Finanzgesetz ein
Rotationsprinzip vorschreiben. Was die Abnahme öffentlicher Arbeiten angeht, so
sollen auch für die Bereiche Lieferung und Dienstleistungen ebenso wie bisher
für den Bereich Bauarbeiten klare und einfache Vorgaben formuliert werden. Und
schließlich soll es einem Subunternehmen bei Insolvenz der Siegerfirma
ermöglicht werden, den öffentlichen Auftrag fortzuführen beziehungsweise zu
vollenden.
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