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BESCHLÜSSE DER SÜDTIROLER
LANDESREGIERUNG VOM 12. NOVEMBER 2007
LPA - Der FC Südtirol bekommt in Leifers ein Stadion. Dies hat die
Landesregierung bei ihrer Sitzung am heutigen Montag, 12. November 2007,
beschlossen. Das Stadion soll laut Landeshauptmann Luis Durnwalder bis zu zwölf
Millionen Euro kosten und wird bis zu 8000 Sitzplätze haben. Die Landesregierung
hat zudem einer ganzen Reihe von Gemeinden Ausgleichs- und Zusatzfinanzierungen
zugewiesen. Festgelegt hat die Landesregierung auch die Kriterien für Beiträge,
um Pflanzenkrankheiten zu bekämpfen. Ein wichtiges Thema war auch die
freiberufliche Tätigkeit der Krankenhausärzte.
Stadion für den FC Südtirol in Leifers
Um 3,5 Hektar Fläche erweitert soll am Leiferer Sportplatz ein Stadion für den
FC Südtirol errichtet werden. „Wir sind es der Jugend schuldig, dass die einzige
Profimannschaft in Südtirol spielen kann“, unterstrich Landeshauptmann
Durnwalder. Wie von der Landesregierung beschlossen, soll das Stadion über 6000
bis 8000 Sitzplätze verfügen. Dies sei für die entsprechende Zulassung und den
Spielbetrieb in der Serie C2 notwendig, erklärte Durnwalder. Die Gemeinde
Leifers hatte angeboten ihren Sportplatz für den Bau des Stadions zur Verfügung
zu stellen und die Strukturen dann gemeinsam mit dem FC Südtirol zu nutzen.
Geplant sind neben den Spiel- und Trainingseinrichtungen auch 1200 Parkplätze.
Da die derzeit vorhandenen Strukturen auch nutzbar sind, werde das Stadion nicht
wie ursprünglich berechnet bis zu 70 Millionen Euro, sondern nur zwischen zehn
und zwölf Millionen Euro kosten, sagte der Landeshauptmann. Diese Ausgabe wird
im Landeshaushalt von 2009 vorgesehen. Man rechne damit, dass bereits 2010 im
Stadion gespielt werden könne, so Durnwalder. „Die Einrichtung steht Leifers zu.
Es ist wichtig, dass auch Leifers eine positiv bewertete Struktur bekommt“,
meinte der Landeshauptmann.
Ausgleichszahlungen für fünf Gemeinden
Fünf Gemeinden hat die Landesregierung heute insgesamt 307.000 Euro aus dem
Ausgleichsfonds zugewiesen. Die Gemeinde Martell bekommt 54.195 Euro, die
Gemeinde Taufers im Münstertal 21.956 Euro, die Gemeinde Truden 88.531 Euro, die
Gemeinde Unsere Liebe Frau im Walde St. Felix 93.332 Euro und die Gemeinde Vöran
49.391 Euro.
30 Gemeinden bekommen Gelder für wichtige Vorhaben
Insgesamt 3,67 Millionen Euro werden laut Beschluss der Landesregierung für 30
Gemeinden aus dem Reservefonds bereitgestellt. „Damit können die Gemeinden
wichtigen öffentliche Arbeiten wie etwa den Bau von Schulen oder Gemeindehäusern
finanzieren“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. In den Genuss des höchsten
Beitrags kommt die Gemeinde Meran, der das Land 425.000 Euro für den Bau des
Maiser Gemeindehauses beisteuert. Über den zweithöchsten Beitrag kann sich die
Gemeinde Nals freuen. Mit 300.000 Euro kann sie die Sanierung des Schwimmbades
in Angriff nehmen. Je 200.000 Euro bekommen die Gemeinde Ahrntal für die
Sanierung des Vereinshauses in Steinhaus, die Gemeinde Gargazon für die
Renovierung des Widums sowie die Gemeinde Latsch für den Bau des Freibades und
den Umbau des Hallenbades. Die Landesregierung hat 2007 bereits vier Mal
Beiträge über den Reservefonds zugewiesen.
Gesetzesentwürfe zur Chancengleichheit und zum Wohnbau
Mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Chancengleichheit und zum Wohnbau hat
sich die Landesregierung heute ebenfalls befasst aber noch keine endgültigen
Beschluss dazu gefasst. Die zuständigen Landesräte haben in der Landesregierung
von ihren Aussprachen mit den Einbringern des Gesetzesentwurfs zur
Chancengleichheit berichtet. Was den Gesetzesentwurf zur Chancengleichheit
anbelangt, bahne sich eine Lösung an, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Einige
Artikel müssten noch geändert bzw. angepasst werden. Grundsätzlich müsse man den
Frauen eine bessere Vertretung zuerkennen, aber gleichzeitig auch sehen wie das
Gesetz durchführbar sei, so Durnwalder. Was den Wohnbau betrifft, hat die
Landesregierung heute erst einige wenige weitere Punkte besprochen.
LH für Aufhebung von Betriebslizenzen von Lokalen zuständig
Vor dem Verfassungsgerichtshof will die die Landesregierung ein Dekret des
Bozner Quästors anfechten. Der Quästor hatte per Dekret die Betriebslizenz eines
Tanzlokals in Meran ausgesetzt. „Dies fällt in die Zuständigkeit des
Landeshauptmanns“, unterstrich Durnwalder. Er habe nämlich die
Betriebsbewilligung ausgestellt. Laut Autonomiestatut hat das Land
konkurrierende Gesetzgebungsbefugnisse auf dem Sachgebiet öffentliche Betriebe
hat und übt auch die entsprechenden Verwaltungsbefugnisse aus. Zudem ist
festgehalten, dass dem Landeshauptmann die Befugnisse der Behörde für
öffentliche Sicherheit im Bereich der öffentlichen Betriebe zustehen. Im
Zusammenhang mit den strengen Kontrollen in Gastbetrieben hat der
Landeshauptmann an den Staat appelliert, Gelder für die Sensibilisierung der
Jugendlichen für den Gefahren des Alkohols locker zu machen und auf die
Kampagnen des Landes in dieser Sache hingewiesen. „Es kommt nicht darauf an, ob
die Jugendlichen vor oder nach zwei Uhr trinken, sondern es ist wichtig, dass
sie nicht zu viel trinken!“, betonte Durnwalder.
Bestimmungen im Bildungsbereich
Über den Gesetzesentwurf „Bestimmungen im Bereich Bildung“ hat die
Landesregierung bei ihrer heutigen Sitzung auch beraten. Was die Zusammensetzung
des Landesschulrates anbelangt, so sollen künftig die Leiter der Pädagogischen
Institute eine beratende Funktion einnehmen. Mit Sitz und Stimme im Gremium
vertreten sein sollen künftig ein Vertreter der Schülerheime und ein Vertreter
der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen. Bei den
Rangordnungen der Lehrer für fixe und provisorische Aufträge sollen in Zukunft
die Lehrer anderer Regionen hinter den Südtiroler Lehrern gereiht werden.
Jeweils einen Stützlehrer pro 108 Schüler will die Landesregierung den Schulen
in den kommenden Jahren zugestehen. Aber auch Ausnahmen sollen möglich sein.
Eingeführt werden soll laut Landesregierung auch ein vertikaler Lehrstuhl für
die Sprachenfächer. Das bedeutet, dass ein Lehrer mit bestimmter Ausbildung in
der Grund- und Mittelschule unterrichten kann und so die didaktische Kontinuität
für die Schüler gewährleistet wird.
Alpungsprämie für Jungrinder
Für 22.114 Jungrinder bekommen die Südtiroler Bauern dieses Jahr eine
Alpungsprämie. Wie von der Landesregierung festgelegt, wird die Prämie für alle
zwischen zwölf und 30 Monate alten Rinder ausbezahlt, die mindestens sechs
Monate in einem heimischen Betrieb gehalten und auf den Südtiroler Almen den
Sommer verbracht haben. „Pro Rind weist das Land den Bauern 200 Euro zu“, sagte
Landeshauptmann Durnwalder. Insgesamt wurden für die Alpungsprämie 4,424
Millionen Euro ausbezahlt.
Beiträge für Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten
Die Kriterien für die Beihilfen zur Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten
Besenwuchs, Feuerbrand und „Goldgelbe Vergilbung von Reben“ hat die
Landesregierung nun festgelegt. Bei der Bekämpfung dieser sich schnell und
großflächig ausbreitenden Krankheiten wolle das Land den Bauern unter die Arme
greifen und Beiträge ausbezahlen, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Vom
Besenwuchs sind laut Durnwalder etwa 500.000 Pflanzen betroffen. Eine
finanzielle Unterstützung von 70 Prozent der anerkannten Kosten sollen die
Bauern bekommen in deren Anlagen mehr als 500 Bäume und zehn Prozent der Anlage
betroffen sind. Außerdem dürfen die Bäume nicht älter als 15 Jahre alt sein.
Finanzgesetz: Kleinmotorräder und Freiberufliche Arbeit der Ärzte
Über das Finanzgesetz will die Landesregierung die Kraftfahrzeugsteuer für die
Kleinmotorräder abschaffen. „Diese Steuer, die 19,7 Euro ausmacht wird in 67
Prozent der Fälle nicht bezahlt“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Nur etwa
12.500 Personen hätten diese Abgabe für ihr Kleinmotorrad entrichtet. Mit der
Abschaffung der Steuer verliere das Land Einnahmen in der Höhe von rund 80.000
Euro, sagte der Landeshauptmann. „Dies gleicht sich aber durch
Bürokratieeinsparung und durch die entfallenden Kontrollen wieder aus“, so
Durnwalder.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Finanzgesetz betrifft die freiberufliche
Tätigkeit der Ärzte. „Alle Ärzte, die neben ihrer Arbeit in den Krankenhäusern
noch freiberuflich arbeiten wollen müssen dies bis zum 30. November jeden Jahres
melden“, kündigte der Landeshauptmann an. Über den Kollektivvertrag sollen die
Pflichten und Rechte dieser Ärzte genau festgelegt werden. Auch die bisherige
Bezahlung der Zusatzstunden müsse neu geregelt. Für die Ärzte die nur im Spital
arbeiten soll es eine Exklusivitätzulage geben. Die freiberuflich arbeitenden
Ärzte dürfen außerdem die Rezeptblöcke des Krankenhauses für die Verschreibung
von Medikamenten nicht verwenden. Außerdem muss genau geklärt werden, wie viel
Geld sie bekommen. „Mit den betroffenen Ärzten wird ein Kollektivvertrag
abgeschlossen, sollte dieser bis 1. April 2008 nicht unter dach und Fach sein,
dann gelten die entsprechenden nationalen Kollektivverträge“, unterstrich
Landeshauptmann Durnwalder.
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