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BESCHLÜSSE DER SÜDTIROLER
LANDESREGIERUNG VOM 19. NOVEMBER 2007
LPA - DIe Reform des Wohnbauförderungsgesetzes, die Verminderung der
Treibstoffpreise in Grenznähe und die angestrebte Privatisierung des Meraner
Thermen-Hotels waren drei Schwerpunkte, mit denen sich´die Südtiroler
Landesregierung auf ihrer heutigen Montagssitzung befasst hat.
WOHNBAUFÖRDERUNG: Überarbeitung geht weiter
Die Überarbeitung des Wohnbauförderungsgesetzes nahm auch bei der heutigen
Sitzung der Landesregierung wieder breiten Raum ein. Es fiel wiederum eine Reihe
von Detailentscheidungen.
So sprach sich die Landesregierung dafür aus, dass bei Überschuldung und einer
folgenden Zwangsversteigerung einer Wohnung, dem Wohnbauinstitut die Möglichkeit
eröffnet werden solle, diese Wohnung anzukaufen. Der anzuwendende Kaufpreis
sollte 80 Prozent des Schätzpreises betragen. Der ursprüngliche Käufer sollte
das Recht haben, als Mieter in der Wohnung zu bleiben, sofern diese nicht
überdimensioniert ist; anderenfalls müsste er einem Umzug in eine angemessen
große Wohnung zustimmen.
Was die im Wohnbaugesetz vorgesehenen Sanierungen mittels Neubau betrifft, soll
die zur Sanierung zugelassene Wohnungsgröße künftig auf 110 Quadratmeter
beschränkt werden. „Wenn es sich um die Sanierung einer einzigen Wohnung
handelt, so sollen weiterhin 160 Quadratmeter als maximale Fläche gelten, wenn
aber durch einen Neubau saniert wird, können die einzelnen Wohnungen ja neu
bemessen werden“, so die Begründung von Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Mehr Raum beziehungsweise Wohnfläche will die Landesregierung auch im Fall
pflegebedürftiger Personen zugestehen: Die zusätzliche Wohnfläche soll in diesem
Fall von 15 auf 28 Quadratmeter angehoben werden.
Eingeschränkt werden soll das bisher geltende Verbot einer wiederholten
Inanspruchnahme von Fördergeldern. „Wenn jemand beispielsweise vor 25 Jahren
eine geringe Summe für Wohnungssanierung erhalten hat, so soll er, sofern er den
Betrag samt Zinsen rückerstattet, erneut um Wohnbauhilfe ansuchen können“,
erklärt der Landeshauptmann den Vorschlag der Landesregierung.
Für Jugendliche soll der Zugang zur Wohnbauförderung erleichtert werden: Zwar
soll das bisher vorausgesetzte Mindestalter von 23 Jahren beibehalten werden,
nicht aber die Vorschrift, dass der Antragsteller die zwei Jahre vor
Gesuchsstellung ununterbrochen gearbeitet hat. „Wir sprechen von dauernder
Fortbildung und lebenslangem Lernen, da ist diese Vorschrift nicht mehr
zeitgemäß“, so Durnwalder.
Bei der Vermögensbewertung sollen künftig auch Personengesellschaften
berücksichtigt werden, was die Schwiegereltern betrifft, so soll künftig bereits
ab der Trennung nicht erst ab der Scheidung von Ehepartnern, von der Bewertung
des entsprechenden Vermögens abgesehen werden.
Auch in die Brieftasche des Geförderten will das Land künftig nicht mehr so
genau schauen: „Ein ordentlicher Finanzierungsplan soll gemacht werden, wer dann
bezahlt oder woher das Geld kommt, soll uns gleich sein“, meint der
Landeshauptmann. Die Tatsache, dass das Einkommen nach Abzug der Beträge für
unterhaltspflichtige Kinder und der Raten für die Wohnbaudarlehen unter dem
amtlichen Lebensminimum liegt, soll künftig also eine Wohnbauförderung nicht
mehr in Frage stellen.
Um verheiratete gegenüber unverheirateten Paaren zu begünstigen, will die
Landesregierung künftig bei verheirateten Paaren nur mehr vom Antragsteller die
Zugangsvoraussetzungen erfüllt wissen, bei Unverheirateten müssen hingegen beide
Partner die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung erfüllen.
Als letzter Punkt wurde das Thema „Dienstwohnungen“ behandelt: Auch hier will
die Landesregierung Erleichterungen vorsehen. Die Bewohnung einer Dienstwohnung
soll künftig nicht mehr von einer Wohnbauförderungsmaßnahme ausschließen.
Allerdings sollte die geförderte Wohnung über das Wohnbauinstitut vermietet
werden, solange der Besitzer die Dienstwohnung bewohnt.
Ein Abschluss der Arbeiten an der Gesetzesnovelle ist noch nicht in
unmittelbarer Sicht. Landeshauptmann Durnwalder ist aber zuversichtlich, dass
der Entwurf noch in diesem Jahr an den Landtag weitergeleitet werden kann.
RTC: Streiteinlassung
Was die Landesregierung bereits vor einigen Wochen grundsätzlich beschlossen
hatte, wurde heute formalisiert: Das Land Südtirol will dem
Gütertransportunternehmen mit öffentlicher Beteiligung Rail Traction Company RTC
AG vor Gericht zur Seite stehen. Die Landesregierung beschloss die
Streiteinlassung in das Verfahren gegen die Erhöhung der Konzessionsgebühren vor
dem Verwaltungsgericht Latium. Bekanntlich hatte die RFI (Rete Ferroviaria
Italiana AG) die Schienenbenutzungsgebühren angehoben. Die RTC sieht sich und
ihre Tätigkeit dadurch in Schwierigkeiten und hatte daher gegen das
Ministerialdekret aus dem vergangenen Juli, mit dem die Benutzungsgebühren
angehoben worden waren, Beschwerde hinterlegt. Das Land Südtirol stellt sich nun
an die Seite der RTC. „Die RTC gewährleistet einen beispielhaften Dienst und
besorgt mit täglich über 30 Zügen bereits über 50 Prozent der Gütertransporte
auf der Schiene zwischen München und Verona. Eine Anhebung der
Schienennutzungsgebühren um 2,4 Millionen im Jahr, durch die sich die
italienische Bahn eine Monopolstellung sichern würde, können wir nicht
hinnehmen“, so der Landeshauptmann.
THERME MERAN: Hotel privat führen
Was die Führung des Meraner Thermenkomplex betrifft, so soll sich in absehbarer
Zeit etwas ändern: Während die Thermen-Anlage weiterhin eine öffentliche
Einrichtung bleiben soll, wird für das Thermen-Hotel eine private Führung
angestrebt. Dies ist der Standpunkt der Landesregierung, auf den man sich heute
verständigte und an dessen Umsetzung nun gearbeitet werden soll.
TREIBSTOFFPREISE: Reduzierungen ab 2008
Die ab 2008 angesagten Preisreduzierungen für Treibstoffe in Grenznähe haben die
Landesregierung heute beschäftigt. Gesprochen wurde über den Zeitplan der
Umsetzung und über die begünstigten Gemeinden. Geplant ist die Einführung
verringerter Treibstoffpreise für Gemeinden, die bis zu zehn beziehungsweise bis
zu zwanzig Kilometer von der Grenze entfernt sind, wobei die Straße zur
Entfernungsmessung dient. „Einen offiziellen Beschluss werden wir erst am
kommenden Montag fassen, da es für einige Gemeinden – wie Antholz oder Moos in
Passeier - noch Unklarheiten gibt“, so der Landeshauptmann. Auf eine
Verringerung der Treibstoffpreise für in Grenznähe wohnhafte Personen hatte sich
die Landesregierung geeinigt, um dadurch dem Tanktourismus – der ja auch
steuerliche Mindereinnahmen bewirkt - Einhalt zu gebieten.
ZWEITE LANDSCHAFTSSCHUTZKOMMISSION neu ernannt
Die Zweiter Landschaftsschutzkommission ist heute von der Landesregierung neu
ernannt worden. Vorsitzender bleibt demnach der Direktor im Landesamt für
Landschaftsschutz, Adriano Oggiano. Ihm zur Seite steht Winfried Theil
(Sachverständiger für Raumordnung und Landschaftsschutz) als stellvertretender
Vorsitzender. Die weiteren Beiratsmitglieder sind: Karl Eisenstecken
(Sachverständiger für Raumordnung), Emilio Dallagiacoma (Sachverständiger für
Forstwirtschaft), Paul Psenner (Verterter der Landwirtschaft), Maria Theresia
Pernter (Vertreterin der Naturschutzverbände) und Heidrun Schroffenegger
(Sachverständige für Denkmalpflege).
UMWELT: Unvereinbarkeitsproblem löst sich von allein
Als überflüssig hat Landeshauptmann Luis Durnwalder die Diskussionen um die
Funktion und eine mögliche Unvereinbarkeit der von Ressortdirektor Walter Huber
bekleideten Ämter bezeichnet: „Das Problem wird sich von allein lösen, sobald
die Funktionen Hubers in der BBT-Beobachtungsstelle und dem Konsortium klar
sind“, so die Stellungnahme des Landeshauptmanns. |