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BESCHLÜSSE DER SÜDTIROLER
LANDESREGIERUNG VOM 22. OKTOBER 2007
LPA – Einstimmig verabschiedet hat die Südtiroler Landesregierung heute den
Budgetentwurf 2008. „Es ist lange nicht mehr vorgekommen, dass wir einen
Haushaltsentwurf ohne Gegenstimme oder Enthaltung genehmigt haben“, so
Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Regierungssitzung, bei der
es außerdem um den Entwurf des Finanzgesetzes sowie eines Gesetzes zur Umsetzung
von Spar-Bestimmungen aus dem staatlichen Finanzgesetz ging.
HAUSHALT 2008: Budgetentwurf einstimmig verabschiedet
Der Budgetentwurf für das kommende Jahr 2008 ist heute von der Landesregierung
einstimmig genehmigt worden. Auf der Zielgeraden befindet sich auch der Entwurf
zum Finanzgesetz, dessen Behandlung die Landesregierung heute allerdings noch
nicht abgeschlossen hat. Nach den Worten des Landeshauptmanns wird der
Gesetzentwurf an die 25 Artikel umfassen. Was den Landeshaushalt 2008 betrifft,
so waren bereits am 8. Oktober die Verteilungsgrundlinien vorgegeben worden.
Demnach wird für das kommende Jahr 2008 für alle Bereiche eine Erhöhung um 2,2
Prozent als Inflationsausgleich vorgesehen. Für einzelne Sektoren wurden
stärkere Anhebungen beschlossen, darunter die Gemeinden, der Tourismus, der
Wohnbau, das Gesundheitswesen, die Schule und das Bildungswesen, Denkmalpflege
und Kultur sowie das Straßennetz.
Außerdem hatte sich die Landesregierung vor einer Woche darauf geeinigt, im
kommenden Jahr von der Erstellung eines Nachtragshaushaltes abzusehen und den
entsprechenden Betrag in den Haushaltsentwurf einzubauen. Die darin
voraussichtlich verfügbare Summe von rund 40 Millionen Euro soll der
Finanzierung von sechs Schwerpunktvorhaben dienen: 14 Millionen Euro sollen in
den Bereich der öffentlichen Mobilität (Ankauf von Zügen, Sanierung von
Bahnhöfen) investiert werden, je neun Millionen Euro in den Straßenbau
(Umfahrung Meran) und den Hochbau (Schul- und Sanitätsbauten), je drei Millionen
Lire in das Tauschprogramm mit der Militärbehörde (Kasernenareale gegen
Wohnungsbauten) und in die Erschließung der Gewerbezone südlich der
Einsteinstraße in Bozen. Insgesamt wird der Budgetentwurf 5,4 oder 5,5
Milliarden Euro umfassen, an die Gemeinden gehen davon 508 Millionen Euro, 2007
waren es insgesamt 488 Millionen Euro. Was den Nachtragshaushalt angeht, so
müssen die rechtlichen Voraussetzungen für dessen Einbau in den Haushaltsentwurf
mit dem Finanzgesetz geschaffen werden. Über die Geldmittel des
Nachtragshaushaltes kann erst verfügt werden, nachdem die Abschlussrechnung 2007
vorliegt.
RECHTSTERMINOLOGIE: Kommissionssekretariat zum Land
Eine eigene Kommission, in der das Gerichtswesen, Juristen und
Sprachwissenschaftler sowie Staat und Land Südtirol zusammenarbeiten, wacht
darüber, dass die italienischen Rechtsbegriffe korrekt in die deutsche Sprache
übertragen werden. Das Sekretariat dieser Kommission hatte zuletzt seinen
Amtssitz bei der Europäischen Akademie Eurac. Heute nun hat die Landesregierung
beschlossen, das Kommissionssekretariat beim Amt für Sprachangelegenheiten in
der Landesabteilung Zentrale Dienste anzusiedeln und die Kommission wieder zu
beleben. Auch beschloss die Landesregierung, die Übersetzungen der Kodices des
gesamtstaatlichen Zivil- und Strafrechts zu vervollständigen.
SÜDTIROL: Streit um Namen beigelegt
Der Streit um die Benutzung des Wortes „Südtirol“ als Namen, Marke oder
Domainbezeichnung ist beigelegt. Das gab Landeshauptmann Luis Durnwalder heute
bekannt. Das Land hatte über mehrere Jahre hinweg einen Rechtsstreit mit einem
Unternehmen geführt, das sich im Internet den Namen suedtirol.com gesichert
hatte. Das Land Südtirol hatte den Standpunkt vertreten, dass es als
Verwaltungseinheit Recht auf die Verwendung dieses Namens habe, hatte sich damit
aber vor Gericht nicht durchgesetzt. Mittlerweile hat sich das Land die
Domainnamen suedtirol.org, suedtirol.eu usw. und die italienischen Pendants
gesichert. Damit dem Land in dieser Hinsicht keine Prügel in den Weg gelegt
werden, stimmte man nun einem gerichtlichen Vergleich zu: Dem Unternehmen
Wolfsgruber wird die Nutzung von suedtirol.com zugestanden, während das
Unternehmen seinerseits nichts gegen die Nutzung der verschiedenen
Südtirol-Namen durch das Land Südtirol unternehmen wird.
RAIL TRACTION COMPANY: Schützenhilfe vom Land
Das Gütertransportunternehmen mit öffentlicher Beteiligung RTC AG sieht sich und
seine Tätigkeit durch die Anhebung der Schienennutzungsgebühren durch die
italienische Bahn in Schwierigkeiten. Es hat daher hat gegen das
Ministerialdekret aus dem vergangenen Juli, mit dem die Benutzungsgebühren
angehoben worden waren, vor dem Verwaltungsgericht Latium Beschwerde hinterlegt.
Das Land Südtirol hat sich nun an die Seite der RTC gestellt und will sich – wie
heute beschlossen wurde – ebenfalls auf den Rechtsstreit einlassen. „Wir sind
sowohl über die Brenner Autobahn Gesellschaft als auch über die Südtiroler
Transportstrukturen AG an der RCT beteiligt und glauben, dass sie mit ihren
Bahngütertransporten zwischen München und Verona einen guten, schnellen und
kostengünstigen Dienst leistet. Eine Anhebung der Schienennutzungsgebühren um
2,4 Millionen im Jahr, durch die die italienische Bahn praktisch die
Schienennutzung sich selbst vorbehalten würde, können wir nicht hinnehmen“, so
der Landeshauptmann, der ankündigte, in der Angelegenheit – wenn nötig – bis zum
Europäischen Gerichtshof gehen zu wollen.
SANITÄTSPERSONAL: Höhere Einstufung für Claudiana-Abgänger
Wer die Fachhochschule für Gesundheitsberufe abgeschlossen hat oder im Besitz
einer so genannten „Mini-Laurea“ ist, dem wird eine Einstufung in die
Gehaltsebene 7bis zuerkannt. Diesem von der Landesagentur für
Kollektivvertragsverhandlungen ausgearbeiteten Vorschlag stimmte heute die
Landesregierung zu. Er sieht vor, dass die Absolventen einer dreijährigen
Fachhochschule während der ersten acht Arbeitsjahre im öffentlichen
Gesundheitsdienstes einen Zuschlage von fünf Prozent erhalten, in der Folge dann
vier Prozent. Für das Land bringt diese Höhereinstufung – aus der 3000 Personen
Nutzen ziehen - jährliche Mehrkosten von 4,4 Millionen Euro mit sich.
VERWALTUNGSRÄTE: Eigene Regelung
Das Land will die im staatlichen Finanzgesetz 2007 vorgesehene Abmagerungskur
der Verwaltungsräte öffentlicher Körperschaften und Gesellschaften mit
öffentlicher Beteiligung nicht eins zu eins übernehmen, sondern unter
Berücksichtigung der Besonderheiten von Autonomie und Proporz in eine eigene
Rechtsbestimmung kleiden. Über die grundsätzlichen Inhalte dieses Gesetzentwurfs
einigte sich nun die Landesregierung. So will sie in Anlehnung an die
staatlichen Vorgaben, die Verwaltungsräte kleinerer Gesellschaften nur mehr mit
drei Mitgliedern besetzen, für größere dürfen es fünf sein. „Sollte es
Schwierigkeiten mit dem Proporz geben, so möchten wir eine mögliche Anhebung auf
vier beziehungsweise sechs vorsehen“, so der Landeshauptmann, der außerdem
betonte, dass keine Rückwirksamkeit im Gesetz vorgesehen werde. Was die
Sitzungsgelder angeht, so sollen diese wie vom Staat vorgegeben öffentlichen
Amtsträger nicht mehr ausbezahlt werden. Vorgesehen ist allerdings eine
Erfolgsprämie für ein wirksames oder schnelles Erreichen der Zielvorgaben.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Auslagerung von Diensten, in den
entsprechenden Ämtern oder Dienststellen das Personal abgebaut wird. |