| LPA - Seit März
vergangenen Jahres gilt nach einer Trennung im
Normalfall das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern. In
einer Broschüre informieren nun der Landesbeirat für
Chancengleichheit und die Landesabteilung Arbeit
darüber, was das gemeinsame Sorgerecht im Einzelnen
bedeutet. Die neue zweisprachige Broschüre wurde heute
(Dienstag, 25. September) von Landesrätin Luisa Gnecchi
und Beiratsvorsitzender Julia Unterberger vorgestellt. |
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Titelblatt der Broschüre über das gemeinsame
Sorgerecht
LPA |
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Die neue Broschüre gibt auf je 24 Seiten
in deutscher und in italienischer Sprache Auskunft über
sieben Kernfragen zu den im vergangenen Jahr in Kraft
getretenen Änderungen des staatlichen Familiengesetzes
beziehungsweise der neuen Sorgerechts-Regelung: Wer übt
die elterliche Gewalt aus? Wie wird das Sorgerecht
geregelt? Wer sorgt für den Unterhalt der Kinder? Wem
steht die elterliche Wohnung zu? Wie läuft das Verfahren
ab und was passiert bei Fehlverhalten der Eltern oder
bei Verstößen gegen Verpflichtungen? Wie ist es um
öffentliche Zuwendungen bestellt?
Bei der heutigen Vorstellung der
Broschüre im Palais Widmann in Bozen,
verwies Chancengleichheits-Landesrätin Luisa Gnecchi auf
die zahlreichen Initiativen des Landesbeirats für
Chancengleichheit für eine gute und
fundierte Information von Frauen in frauenrelevanten
Sachbereichen. Dieses Büchlein - so die Landesrätin -
stelle einen weiteren Schritt in diese Richtung dar.
Die Broschüre "Das gemeinsame
Sorgerecht" ist im Frauenbüro, Crispistraße 3, in
Bozen kostenlos erhältlich. Sie kann auch unter der
Rufnummer 0471 411180/81 oder unter der E-Mail-Adresse
frauenbuero@provinz.bz.it angefordert
werden.
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