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BESCHLÜSSE DER SÜDTIROLER
LANDESREGIERUNG VOM 18. FEBRUAR 2008
LPA - Mit dem Omnibusgesetz, den Durchführungsbestimmungen zum Urbanistikgesetz
sowie dem Landessozialplan für die kommenden Jahre hat sich die Landesregierung
heute, 18. Februar, befasst. Grünes Licht hat sie für die Gesetzentwürfe zur
Kinder- und Jugendanwaltschaft und zum Urlaub auf dem Bauernhof gegeben sowie
für erste Arbeiten zum Bau des Küchelbergtunnels. Zudem hat die Landesregierung
Gelder für den geförderten Wohnbau, für Stipendien und für einen
Unternehmerinnenwettbewerb bereitgestellt.
Landessozialplan wird neu aufgelegt
Über den Landessozialplan von 2008 bis 2009 und auch für die kommenden Jahre hat
die Landesregierung heute diskutiert. Es geht darum, Maßnahmen gegen Armut, für
die Pflege, für Familien, für Sozialleistungen, für Senioren, für Kleinkinder
usw. festzulegen. „Allein an Personal für die Betreuung von Senioren und Kindern
würde es weitere 250 Personen brauchen“, sagte Landeshauptmann Durnwalder.
Derzeit sei es möglich 2201 Kleinkinder zu betreuen, bis 2015 sollten 3300
Kleinkinder betreut werden können, so der Landeshauptmann. Laut Durnwalder
stehen derzeit 3730 Pflegebetten für Senioren bereit, bis 2015 sollten es 4200
sein.
450.000 Euro für Verbraucherzentrale
Der Verbraucherzentrale hat die Landesregierung für ihre Tätigkeit 450.000 Euro
zugewiesen. Die Zentrale leiste gute Arbeit zur Information der Bürger, sagte
Landeshauptmann Durnwalder.
Land will weitere Bahnhöfe leihen
21 Bahnhöfe hat das Land bereits im Leihweg für 25 Jahre übernommen. Nun sollen,
wie von der Landesregierung beschlossen weitere fünf hinzukommen, und zwar jene
von Sterzing, Klausen, Waidbruck, Branzoll und Neumarkt/Tramin (siehe eigene
Pressemitteilung).
Nur für Standort wichtige Verladeterminals bauen
Verladeterminals für den Bahntransport sollen nur dann gebaut werden, wenn sie
für Südtirol von besonderer Notwendigkeit sind, hat die Landesregierung
festgelegt. Ein Verladebahnhof wird in Grasstein entstehen. „Dort kann Material
vom Brennerbasistunnel verladen werden und zudem gibt es eine Anbindung ans
Pustertal“, erklärte der Landeshauptmann. Zudem soll nach Ansicht der
Landesregierung der Verladebahnhof in Trient auch für Südtirol weiter ausgebaut
werden. Ob die Be- und Entladung von Waren für den Bahntransport auch in einem
eigenen Verladeterminal auch in Bozen oder Branzoll für den Standort Südtirol
von besonderer Bedeutung sei, soll laut Durnwalder nun ein Gespräch mit den
Wirtschaftsvertretern klären.
Erste Arbeiten für Meraner Nord-West-Umfahrung
Den Startschuss für den Bau der Nord-West-Umfahrung von Meran hat die
Landesregierung nun gegeben, indem sie auf Antrag von Bautenlandesrat Florian
Mussner die Errichtung der Uferschutzmauer an der Etsch in die Wege geleitet
hat. Es handle sich um eine vorbereitende Maßnahme für den Bau des
Küchelbergtunnels, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Die 1,2 Millionen Euro
teuren Arbeiten werden vom Sonderbetrieb für Bodenschutz, Wildbach- und
Lawinenverbauung des Landes durchgeführt.
Omnibusgesetz und Raumordnungsgesetz
Weitere Details zum Omnibusgesetz, das nun im Landtag behandelt wird sowie
Durchführungsbestimmungen für das Raumordnungsgesetz hat die Landesregierung nun
festgeschrieben. Bei den Fachplänen wie etwa den Schotterabbauplänen, den
Skipistenplänen usw. will die Landesregierung Bürokratie bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung vermeiden. So sollen Projekte, die bereits einer
technischen generellen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden sind,
nach der Genehmigung nicht noch einmal dieselbe durchlaufen müssen, erklärte
Durnwalder.
Über Durchführungsbestimmungen sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden,
Zonen für Schrebergärten auszuweisen. Allerdings dürften dort nicht Häuschen
gebaut werden, sondern nur Geräteschuppen, merkte Durnwalder an.
Wenn die Gemeinden für einen kleinen Bereich Durchführungspläne erstellen, so
soll diese künftig der Gemeindeausschuss genehmigen können. Bisher hatte der
Gemeinderat diese Aufgabe.
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (Stadel) sollen nur innerhalb von 300 Metern
Entfernung vom nächsten erbauten Ortskern wiederaufgebaut werden können, und
dies nur wenn sie mindestens 400 Kubikmeter groß sind. Befindet sich das
Betriebsgebäude an einer Hofstelle, so darf der Wiederaufbau in nicht mehr als
40 Metern Entfernung von den bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden erfolgen.
Über eine solche Verlegung entscheidet die Gemeinde. Befindet sich das
Betriebsgebäude nicht an einer Hofstelle kann es eine Verlegung geben, und zwar
in gerader Linie zum selben verbauten Ortskern hin auf einem Standort innerhalb
einer Entfernung von 60 Metern zum verbauten Ortskern. Über solche Verlegungen
entscheidet die Landesraumordnungskommission.
Tourismusbetriebe sollen nicht teilbar sein, außer wenn zwei Betriebe in einem
Gebäude untergebracht sind (wie beispielsweise eine Pizzeria und ein
Beherbergungsbetrieb), oder bei Veräußerungen innerhalb des dritten
Verwandtschaftsgrades oder des zweiten Verschwägerungsgrades, oder wenn im
öffentlichen Interesse eine Fläche abgetrennt werden soll und in
außerordentlichen Fällen, die durch höhere Gewalt herbeigeführt worden sind.
Urlaub auf dem Bauernhof
Gutgeheißen hat die Landesregierung nun den Gesetzentwurf für den Urlaub auf dem
Bauernhof (UaB). Die Landesregierung habe auch hier auf weniger Bürokratie
geachtet, sagte Landeshauptmann Durnwalder. So soll die Eintragung ins
entsprechende Verzeichnis künftig über die Gemeinde und nicht mehr übers Land
erfolgen. Die Kommission für die Einstufung der Betriebe bleibt aber. Erhöht
wurde laut Durnwalder für die Bauern auch die Möglichkeit, Waren zur
Verabreichung zuzukaufen. So muss in den Lokalen der UaB-Betriebe künftig das
Verabreichte zu 30 Prozent aus Ware bestehen, die im eigenen Betrieb produziert
wird. 50 Prozent der verabreichten Ware darf von anderen landwirtschaftlichen
Betrieben oder von Genossenschaften zugekauft werden und 30 Prozent darf frei
dazugekauft werden. Bei einem Partyservice, der von einem landwirtschaftlichen
Betrieb angeboten wird, sollen nur traditionelle heimische Speisen und Produkte
angeboten werden können. Die Landesregierung hat sich ebenso gegen das Camping
am Hof ausgesprochen, wie gegen die Beherbergung von Gästen auf Almen. Die
Öffnungszeiten der Lokale in landwirtschaftlichen Betrieben dürfen nicht über
jene anderer öffentlicher Betriebe hinausgehen. „Sie können also maximal von 6
Uhr bis 1 Uhr geöffnet halten“, erklärte Durnwalder.
Stipendien für Schüler
2139 Schüler der Ober- und Kunstschulen aber auch der Hauswirtschafts- und
Berufsschulen, die nicht zu Hause wohnen können, dürfen sich über ein Stipendium
freuen. Die Landesregierung hat rund 6,4 Millionen Euro für das Schuljahr
2008/2009 zweckgebunden. um das Höchststipendium zu bekommen darf das bereinigte
Einkommen der Familie nicht über 3400 Euro gelegen haben.
Unternehmerinnen fördern
Über einen Wettbewerb will die Landesregierung Unternehmerinnen fördern. 600.000
Euro stehen für diese Maßnahmen zur Förderung weiblichen Unternehmertums bereit.
Unternehmerinnen können einen Beitrag bis zu 50 Prozent für besondere Vorhaben
bekommen. Sind die Vorhaben im Bereich Innovation anzusiedeln, können die
Unternehmerinnen im Rahmen des Wettbewerbs sogar 60 Prozent der Kosten für ihr
Vorhaben einstreichen.
Pflanzenschutzmittel: Befähigungsnachweis ohne Prüfung erneuern
Ohne Kurs und Prüfung will die Landesregierung künftig auf Antrag den bisherigen
Inhabern ihren Befähigungsausweis, giftige oder schädliche Pflanzenschutzmittel
einkaufen zu können, erneuern. Vom Staat sei alle fünf Jahre eine Erneuerung des
Ausweises vorgeschrieben, was viel Bürokratie mit sich brächte, erklärte
Durnwalder. 2009 hätten 4900 Personen den entsprechenden Kurs und die Prüfung
wiederholen müssen.
Gelder für geförderten Wohnbau
Für den geförderten Wohnbau hat die Landesregierung nun Gelder zugewiesen. Laut
Landeshauptmann Durnwalder stehen 31 Millionen Euro für Beiträge für den
Mietzins bereit. 125 Millionen Euro sind für den Bau, den Kauf und die Sanierung
von Wohnungen vorgesehen.
Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Landtag
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft soll nach Ansicht der Landesregierung beim
Landtag angesiedelt werden. Dieser müsse auch Geld und Personal zur Verfügung
stellen. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Kinder- und
Jugendanwaltschaft nun gutgeheißen.
Maßnahmen gegen Lärmbelästigung
Lärmverursachende Arbeiten wie beispielsweise Rasenmähen kann man künftig nur
mehr zwischen 8 und 13 Uhr und zwischen 14 und 21 Uhr ausführen. So steht es in
den Durchführungsbestimmungen zu den Maßnahmen gegen Lärmbelästigung, die die
Landesregierung nun festgelegt hat.
Verwaltungsrat für Tessmann-Bibliothek
Als neues Mitglied für den Verwaltungsrat der deutschen Landesbibliothek „Tessmann“
hat die Landesregierung den ehemaligen Staatsrat Roland Bernabé ernannt.
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