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BESCHLÜSSE DER SÜDTIROLER
LANDESREGIERUNG VOM 25. MÄRZ 2008
(LPA) Zwei große Brocken hatte die Landesregierung heute zu behandeln. Es waren
dies der Entwurf des Omnibusgesetzes und die Regelung der Nebentätigkeit von
Landesangestellten. Daneben ging es heute um konsortieneigene Tankstellen, um
Zwergschulen, die Verdienstorden, um Parkgebühren, den Brennerbasistunnel und
das Timmelsjoch.
Omnibus-Gesetzentwurf steht
Die Arbeit am Entwurf für das Omnibusgesetz hat die Landesregierung heute
beendet. "Wir haben Änderungen von rund 20 Landesgesetzen im Entwurf, die
notwendig sind, weil uns die Zeit für die Vorlage jedes einzelnen geänderten
Gesetzentwurfs fehlt und es sich zudem meist um kleinere Korrekturen oder
Abänderungen handelt", erklärte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder im
Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Durnwalder nannte vier Änderungen von größerem Interesse, die mit dem
Omnibusgesetz über die Bühne gebracht werden sollen. Zum einen geht es um die
Erteilung von Lizenzen. So können in Zukunft auch zwei verschiedene Lizenzen für
eine Räumlichkeit erteilt werden, etwa für den Groß- und den Detailhandel.
"Selbstverständlich müssen die Bereiche der beiden Lizenzen entsprechend
räumlich voneinander getrennt werden, was allerdings nicht mehr notwendig ist,
sind zwei getrennte Kassen", so der Landeshauptmann. Demnach kann es in Zukunft
auch eine Kasse geben, an der Waren bezahlt werden, die in den beiden getrennten
Bereichen erstanden worden sind.
Änderung Nummer zwei betrifft das umstrittene Verbot des Alkoholausschanks nach
zwei Uhr nachts. Gegen dieses will das Land nun rechtlich zu Felde ziehen, indem
es auf seine Zuständigkeiten beharrt. "Der Staat hat dieses Verbot
durchgedrückt, indem er auf seine Zuständigkeit in Sachen Straßenverkehrsordnung
verwiesen hat, wir sind aber der Meinung, dass der Alkoholausschank nicht über
die Straßenverkehrsordnung geregelt werden kann, sondern über die Regelungen für
Gastbetriebe", so Durnwalder. "Und dafür ist das Land zuständig." Demnach wird
der Omnibus-Gesetzentwurf einen Passus enthalten, der es Lizenzinhabern
gestattet, die gesamte Palette der Leistungen über die gesamte Öffnungszeit
eines Lokals anzubieten. "Wenn jemand also Alkohol ausschenken darf, dann kann
er dies vor und nach zwei Uhr nachts tun", so der Landeshauptmann.
Auch die Zeiten der Berufsausbildung sollen im Omnibusgesetz verankert werden.
Demnach wird die Lehre grundsätzlich drei Jahre dauern, dazu kommt eine
eventuelle Verlängerung, sollte jemand den Meistertitel erwerben wollen. "Bei
besonders komplexen Materien kann die Lehrzeit aber auch angehoben werden", so
Durnwalder, der darauf verwies, dass dies in der jeweiligen Bildungsordnung
festzulegen und auch mit der Meisterausbildung abgestimmt werden müsse.
Vierter und letzter vom Landeshauptmann heute genannter Punkt, der im
Omnibusgesetz geregelt werden soll, war die Finanzierung des neuen Stadions für
den FC Südtirol in Leifers. Die Landesregierung wird daür in den kommenden zwei
Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Verdienstorden: Verleihung jährlich am 5. September
Am 5. September, dem Jahrestag der Unterzeichnung des Pariser Vertrags, wird das
Land Südtirol in Zukunft seine eigenen Verdienstorden an Nicht-Südtiroler
verleihen. "Wir werden abwechselnd den Verdienstorden und im Jahr darauf den
Großen Verdienstorden des Landes Südtirol verleihen", so Landeshauptmann Luis
Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. In diesem Jahr werden
zwölf Orden verliehen, davon acht an Persönlichkeiten aus dem deutschen
Sprachraum.
Aufträge für Landesbedienstete
Neu geregelt hat die Landesregierung heute die Nebentätigkeit von
Landesbediensteten und die dazu gehörenden Unvereinbarkeiten. Grundsätzlich gilt
auch weiterhin, dass Landesbedienstete Einkünfte aus Nebentätigkeiten
erwirtschaften dürfen, die maximal 30 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens
ausmachen. "Und alle Nebentätigkeiten müssen im Vorhinein von der
Personalabteilung des Landes genehmigt werden", so Landeshauptmann Luis
Durnwalder. Neu ist die Berechnungsgrundlage dieser 30 Prozent. "Wir haben heute
festgelegt, dass dafür nur das effektive Gehalt herangezogen werden kann, und
zwar ohne Außendienst- und Überstundenvergütungen", erklärte der
Landeshauptmann. Bisher waren auch diese Posten in die Berechnung des Einkommens
eingeflossen. "Sollte ein Bediensteter mehr als die erlaubten 30 Prozent
erwirtschaften, muss er das Plus an seinen Arbeitgeber abgeben", so Durnwalder.
Definiert wurden heute auch die Nebentätigkeiten an sich. So seien darunter
Tätigkeiten zu verstehen, die sich aus der Arbeit des Landesbediensteten
ableiten ließen, etwa Beratungsdienste, Kollaudierungen, o.ä., nicht aber etwa
die Arbeit in einem eigenen landwirtschaftlichen oder einem Gastbetrieb.
Darüber hinaus hatte die Landesregierung heute auch die Unvereinbarkeiten
festzulegen, insbesondere für das Personal des Forstkorps und der
Berufsfeuerwehr. Erstere dürfen demnach nicht die Ämter eines Bürgermeisters,
eines Gemeindereferenten, eines Präsidenten einer Bezirksgemeinschaft, eines
Verbunds von Gebietskörperschaften oder eines gemeindeeigenen Betriebs
bekleiden. Auch dürfen sie nicht Präsident eines Bonifizierungskonsortiums,
einer Interessentschaft oder einer Fraktionsverwaltung sein, nicht Landes- oder
Bezirksjägermeister, nicht Leiter eines Jagdreviers, nicht Kommandant einer
freiwilligen Feuerwehr und nicht Bewirtschafter eines Fischgewässers. "Diese
Tätigkeiten sind unvereinbar, weil die Förster gegenüber diesen Institutionen
Aufsichts- und Kontrollaufgaben wahrnehmen müssen", so Landeshauptmann
Durnwalder. Berufsfeuerwehrleute dürfen dagegen keine leitenden Funktionen in
einer freiwilligen Feuerwehr oder einem Feuerwehrverband einnehmen. Auch
leitende Stellen in anderen Rettungsorganisationen sind tabu.
Schließlich hatte sich die Landesregierung mit der Vergabe von Aufträgen an
pensionierte Landesbedienstete zu befassen. Demnach gibt es dafür keine
zeitlichen Einschränkungen, wenn der Bedienstete "normal" in Pension gegangen
ist, während Frühpensionisten fünf Jahre lang keine Aufträge des Landes bekommen
dürfen. "Um eine 'normale' Pensionierung zu beschreiben, haben wir uns auf die
Definition des Innenministeriums gestützt, die besagt, dass eine solche nach
37,5 Dienstjahren und einem Mindestalter von 58 Jahren erreicht wird", so
Durnwalder.
BBT: Kapitalaufstockung fällig
Das Land wird die von der Brennerbasistunnel-Gesellschaft T.F.B. (tunnel
ferroviario del Brennero - finanziaria di partecipazione AG) ins Auge gefasste
Kapitalerhöhung mitmachen. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen.
Demnach wird das Land, um seinen Aktienanteil von 6,058 Prozent zu halten, in
diesem Jahr 3,3 Millionen und in den kommenden beiden Jahren 2,2 Millionen Euro
in die Gesellschaft einbringen.
Parkgebühren: Ermäßigungen für Krankenhauspersonal
Das Personal des Bozner Krankenhauses soll in Zukunft nicht mehr ganz so tief in
die Tasche greifen müssen, wenn es mit dem eigenen Auto zur Arbeit kommt. "Es
ist nicht einsichtig, warum das Personal des Krankenhauses mehr zahlen sollte,
als andere Mitarbeiter des Landes dies tun", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Derzeit führt ein Unternehmen die Tiefgaragen-Parkplätze am Bozner Krankenhaus.
Dieses wird in Zukunft die Stellplätze für Krankenhaus-Mitarbeiter um den selben
Tarif anbieten (rund 30 Euro), den auch andere Bedienstete des Landes in der
Landeshauptstadt für einen Parkplatz bezahlen müssen. Im Gegenzug dazu wird das
Unternehmen in Zukunft nicht mehr nur die unterirdischen Parkplätze am
Krankenhaus in Bozen verwalten, sondern auch die oberirdischen.
Zwei Zwergschulen werden aufgelassen
Zwei Zwergschulen weniger wird es im kommenden Schuljahr geben. Darauf hat sich
die Landesregierung heute verständigt. Aufgrund mangelnder Schüler wird demnach
die Schule in Grub (Gemeinde Naturns, fünf Schüler) und jene in Stefansdorf
(Gemeinde St. Lorenzen, sieben Schüler) ihre Tore schließen. "Zwei weiteren
Zwergschulen haben wir einen Aufschub gewährt, weil sie nachweisen konnten, dass
die Schülerzahlen im Herbst steigen werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Es sind dies die Schulen von St. Oswald (Gemeinde Kastelruth) sowie
Außerpflersch (Gemeinde Brenner).
Konsortiums-Tankstellen möglich
In Zukunft gibt es auch für Firmenkonsortien die Möglichkeit, eigene Tankstellen
zu errichten. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen. Als
Voraussetzungen dafür müssen mindestens zwei Drittel der am Konsortium
beteiligten Unternehmen aus dem Transportsektor kommen, mindestens ein Drittel
muss über die Voraussetzungen zur Errichtung einer eigenen Tankstelle verfügen.
"Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, kann das Konsortium eine eigene
Tankstelle einrichten und alle im Konsortium vertretenen Betriebe können diese
auch nutzen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Interreg-Projekt für Panoramastraße Timmelsjoch
Zur Aufwertung der Straße auf das Timmelsjoch wird diese zur Panoramastraße
umgestaltet. So werden Ausweich- und Parkmöglichkeiten eingerichtet, Infotafeln
angebracht und auf österreichischer Seite ein kleines Museum eingerichtet. Dies
alles wird im Zuge eines grenzüberschreitenden Interreg-Projekts realisiert.
"Dieses Projekt ist mit einer Million Euro dotiert, wobei EU, Staat und Land
rund 700.000 Euro beisteuern werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute
im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Nachdem die restlichen 300.000
Euro aus den Töpfen der Gemeinde Moos i.P. kommen müssten, diese sich aber nicht
imstande sieht, die Mittel aufzutreiben, hat die Landesregierung heute ein neues
Finanzierungskonzept beschlossen. "Wir werden zur Deckung der fehlenden Gelder
die Einnahmen aus den Mautgebühren für die Timmelsjochstraße beisteuern", so der
Landeshauptmann.
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