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BESCHLÜSSE DER SÜDTIROLER
LANDESREGIERUNG VOM 31. MÄRZ 2008
LPA - Mit der Idee auf dem Virgl in Bozen ein Erlebnis-, Erholungs- und
Kongresszentrum zu schaffen hat sich die Landesregierung heute, 31. März,
genauer befasst und die entsprechenden von Peter Thun vorgelegten Skizzen dazu
begutachtet. Die Landesregierung möchte die Gespräche weiterführen, nun sei aber
die Gemeinde am Ball, sagte Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die Landesregierung
hat außerdem die Kriterien festgelegt, nach denen Spitalsärzte auch
freiberuflich arbeiten können.
Virgl-Hügel als Erlebnis-, Erholungs- und Kongresszentrum
Die Idee des Unternehmens Thun für die Gestaltung des Virgl-Hügels in Bozen
beschrieb Landeshauptmann Durnwalder als Mischung zwischen öffentlichem und
privatem Vorhaben. Peter Thun hat der Landesregierung erklärt, ein
Kongresszentrum, Beherbergungsbetriebe, ein Präsentationsgebäude für das
Unternehmen Thun, mehrere Erholungsräume und Spazierwege und eventuell auch ein
Tiergehege könnten auf dem Hügel Platz finden. Wie Thun erläuterte, solle keine
Zufahrtsstraße zum Gebiet entstehen, sondern eine Seilbahn die Bürger vom
Parkhaus in der Nähe des Verdiplatzes auf den Hügel bringen. „Vorgesehen ist
mehr oder weniger ein Erholungsgebiet mit Kongresszentrum und Raum für die
wirtschaftliche Präsentation des Landes und mit einem Turm als Wahrzeichen“,
sagte Durnwalder. Finanziert werden könne das Vorhaben nur mithilfe von privaten
Investoren, unterstrich der Landeshauptmann. Ob das Projekt durchgeführt werde,
hänge von der Gemeinde Bozen ab, denn sie sei für die öffentlichen Einrichtungen
in Bozen und für die Bauleitpläne zuständig. Auch die Bürger sollten angehört
werden. Nach Meinung der Landesregierung sei der Aufbau eines Kongresszentrums
möglich und grundsätzlich sollten die Gespräche weitergeführt werden. Kosten
werde die Umsetzung des Vorhabens wohl weit über 100 Millionen Euro, so
Durnwalder.
Zuweisungen für die Gemeinden
Insgesamt 232 Millionen Euro weist die Landesregierung den Gemeinden als so
genannte Pro-Kopf- Quote zu. „Damit können die Gemeinden ihre normale
Verwaltungstätigkeit bezahlen“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Der höchste
Betrag der aufgrund der Bevölkerungszahl der Gemeinden bemessenen Zuweisung geht
an die Gemeinde Bozen und entspricht 57 Millionen Euro. Brixen bekommt 9,2
Millionen Euro und Bruneck 6,8 Millionen Euro. Für die kleinste Gemeinde,
nämlich Waidbruck, macht die Zuweisung 77.540 Euro aus.
Luftfahrthindernisse genau kennzeichnen
Um Unfälle zu vermeiden, hat die Landesregierung den Landeshauptmann ermächtigt,
die Durchführungsverordnung über Luftfahrthindernisse per Dekret zu erlassen.
Darin ist festgehalten, dass alle möglichen Luftfahrthindernisse wie
beispielsweise Masten, Antennen, Speicher, Seilbahnen usw. in entsprechenden
Karten eingetragen und gekennzeichnet werden müssen. „Es wird im Detail erklärt,
was als Hindernis gilt, aber auch wie sowie in welcher Farbe es innerhalb und
außerhalb von Ortschaften markiert sein muss“, erläuterte Durnwalder.
Plätze für Medizinstudium an den österreichischen Unis
Mit der österreichischen Bildungsministerin Claudia Schmied wird sich
Landeshauptmann Durnwalder kommende Woche treffen, um über die nötigen Plätze
für Südtiroler Medizinstudenten in Österreich zu sprechen. Bisher wurde
erreicht, dass die Südtiroler den Österreicher Studenten gleichgesetzt waren,
wenn es um die Plätze fürs Medizinstudium ging. Allerdings sind von dieser
Vereinbarung nur die Studenten betroffen, die an einer deutschen und ladinischen
Schule maturiert haben. „Als Kriterium für die Gleichbehandlung mit den
Österreichern sollte das Gebiet, also Südtirol, gelten, damit alle drei
Sprachgruppen zum Zuge kommen“, unterstrich Durnwalder. In Österreich würden für
die Südtiroler Studenten im Bereich Medizin rund 50 Studienplätze gebraucht.
Mindestförderungen in der Landwirtschaft
Die Landesregierung will auch den Bauern in den Berggebieten beim Ankauf von
Geräten entgegen kommen. Deshalb hat die Landesregierung festgelegt, Beiträge ab
einer Mindestinvestition von 5000 Euro anstatt der bisher geltenden 7500 Euro
auszuzahlen.
Mülldeponie Sigmundskron: Geld für Sanierung aufbringen
Bis 2010 müssen alle nicht rechtmäßig angelegten Mülldeponien in Südtirol
saniert sein. In die Sanierung der Mülldeponie Sigmundskron hat das Land bereits
rund 70 Millionen gesteckt. Die nun noch fehlenden 15 Millionen Euro für die
sechste und letzte Etappe der Sanierung werden über eine Umbuchung im Haushalt,
die über das Omnibusgesetz möglich wird, zugewiesen. Der mit der Gemeinde, dem
Staat und der EU vereinbarte Termin müsse eingehalten werden, weil ansonsten
eine Strafe von 19 Millionen Euro plus 192.000 Euro pro Tag bis zur endgültigen
Sanierung fällig wäre, erklärte der Landeshauptmann.
Auflagen für die freiberuflich arbeitenden Spitalsärzte
Mehrere Seiten umfassen die Richtlinien für die freiberufliche Arbeit von
Krankenhausärzten innerhalb und außerhalb des Betriebs, die die Landesregierung
festgelegt hat. Grundsätzlich sollten sich die Ärzte nach Meinung der
Landesregierung entscheiden, ob sie angestellt sein, oder lieber als
Freiberufler arbeiten möchten. "Wir müssen aber ein entsprechendes
Gerichtsurteil berücksichtigen und den Spitalsärzten die Möglichkeit geben,
freiberuflich tätig zu sein, auch wenn wir sie dazu nicht einladen wollen“,
betonte Durnwalder. "Wir haben versucht, die Richtlinien so zu gestalten, dass
es nicht zu einer Zweiklassenmedizin kommt", so der zuständige Landesrat Richard
Theiner. Auf alle Fälle müssen die Ärzte nach den nun festgelegten Regeln
Vollzeit im Krankenhaus arbeiten und ihre Arbeitsstunden im Krankenhaus erfüllt
haben, um in ihrer Freizeit noch arbeiten zu können. Die Richtlinien der
Generaldirektion sind einzuhalten und im Ressort des jeweiligen Arztes darf es
keine längeren Wartelisten geben. Außerhalb des regulären Dienstes darf die
Produktivität des Arztes zudem nicht höher sein als innerhalb. Die Arbeitszeiten
müssen durch entsprechende Stempelungen ersichtlich sein. Bei der
freiberuflichen Arbeit dürfen die Ärzte keinen Rezeptblock verwenden. Für die
Nutzung der Räume und des Personals ist zu bezahlen, damit der öffentlichen Hand
kein Schaden entsteht. Innerhalb von öffentlichen oder privaten mit dem Land
konventionierten Strukturen dürfen keine beruflichen Leistungen erbracht werden.
Außerdem können die Ärzte nicht zum Teil innerhalb und zum Teil außerhalb der
Struktur arbeiten. Bisher hätten nur vier Ärzte angekündigt, in ihrer Freizeit
freiberuflich arbeiten zu wollen, sagte der Landeshauptmann. Durnwalder wies
zudem darauf hin, dass der Kollektivvertrag für die Freiberufler bis 31. März
unter Dach und Fach sein müsse, ansonsten werde der staatliche Kollektivvertrag
angewandt.
Zusätzliche Begünstigungen für Invaliden
Wie von der Landesregierung grundsätzlich beschlossen, sollen Bürger, die eine
Invalidität von 74 Prozent nachweisen könne, in den Genuss von zusätzlichen
Begünstigungen kommen. Dafür soll laut Landeshauptmann Durnwalder ein eigener
Ausweis für die Betroffenen ausgestellt werden. Eine Kommission hat nun die
Aufgabe Vorschläge für die verschiedenen Arten der Begünstigungen zu erarbeiten.
Diese werden dann von der Landesregierung genehmigt.
ESF: Ausschreibungen für Ziel 2
Mit 15 Millionen Euro können über den Europäischen Sozialfonds (ESF) Projekte in
Südtirol finanziert werden. Die Projekte sollen in den Bereich „Ziel 2“ fallen
und somit die Wiederbelebung von Gebieten mit Strukturproblemen anpeilen.
Vorrangige Bereiche sind in Südtirol dabei die Anpassungsfähigkeit (z.B. Aus-
und Weiterbildung), die Beschäftigung bzw. der Zugang zum Erwerbsleben und
aktives Altern, die soziale Eingliederung und das Humankapital. „Innerhalb 15.
Mai müssen entsprechende Projekte eingereicht werden“, betonte Landeshauptmann
Durnwalder. Genauere Infos gibt es in Kürze unter www.provinz.bz.it/esf.
Kindergärtnerinnen mit Studium sollen weiterhin mehr verdienen
Wie die Kindergärtnerinnen mit und ohne Universitätsabschluss eingestuft und
bezahlt werden, hat die Landesregierung nochmals diskutiert. „Die
Kindergärtnerinnen üben die gleiche Tätigkeit aus, bringen aber verschiedene
Voraussetzungen mit. Eine Gleichstellung von Kindergärtnerinnen mit und ohne
Universitätsabschluss kommt sicher nicht in Frage“, stellte Landeshauptmann
Durnwalder klar. Den Kindergärtnerinnen ohne Universitätsabschluss habe das Land
bereits einige Zugeständnisse in Sachen Gehaltsvorrückungen, Funktionszulage und
Leistungsprämien gemacht, unterstrich Durnwalder. So wurden unabhängig von der
Einstufung (6. oder 8. Funktionsebene) die Sonderergänzungszulagen und die
Leistungsprämien auf die 8. Funktionsebene berechnet bezahlt. Auch die
Gehaltsentwicklung in der unteren Besoldungsstufe wurde beschleunigt. Sollte es
wegen der Einstufung zu keiner Einigung kommen, müsse der gesamte
Kollektivvertrag für die Kindergärtnerinnen neu verhandelt werden, sagte
Durnwalder.
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